Der Gesetzbuch24- ÄnderungsMailer:
Vor dem Bezahlvorgang können Sie sich mit den von Ihnen bestellten Vorschriften beim ÄnderungsMailer anmelden: Dieser teilt Ihnen automatisch jede Änderung umgehend mit und bietet Ihnen die betroffene Vorschrift unverbindlich zum Nachkauf an. Vorschriften können nur komplett bezogen werden, der Kauf einzelner Paragrafen/Artikel ist nicht möglich.
Unser Tipp:
Wenn Ihre Vorschriften im professionellen Einsatz stets auf aktuellem Stand sein müssen, empfehlen wir, Ihr persönliches Gesetzbuch als Austauschwerk im Sammelordner zu bestellen: veraltete Vorschriften einfach entnehmen, aktualisierte Vorschriften bequem einfügen.

