FAQ

Was heißt eigentlich „print on demand“ und welchen Vorteil hat es?

Das heißt soviel wie „gedruckt auf Anforderung“. Der Vorteil liegt zum einen in der Individualität der Bestellung: Sie wählen gezielt die Gesetze und Vorschriften aus, die Sie benötigen und müssen nicht auf den vorgegebenen Inhalt einer herkömmlichen Gesetzessammlung zurückgreifen. Ein weiterer Vorteil ist die Schnelligkeit: Innerhalb von 24 Stunden (Mo - Fr) ist Ihr persönliches Gesetzbuch gedruckt und wird zum Versand bereitgestellt.

Und schließlich erhalten Sie eine topaktuelle gedruckte Vorschriftensammlung, da auf einen ständig aktualisierten elektronischen Datenpool zurückgegriffen wird. Anders als bei herkömmlichen Gesetzessammlungen, müssen Sie also nicht eine Neuauflage oder Ergänzungslieferung abwarten.

Wie bestelle ich eine oder mehrere Gesetze bzw. Vorschrift(en)?

Über verschiedene Suchoptionen rufen Sie einfach die gewünschten Vorschriften auf und legen diese in den Warenkorb. Nach einmaliger Registrierung schließen Sie die Bestellung in wenigen Schritten ab. Weitere Erläuterungen finden Sie in der Rubrik "Über Gesetzbuch 24".

Wie aktuell sind die Gesetze und Vorschriften?

Die Gesetze und Vorschriften werden fortlaufend konsolidiert, ebenso werden fortlaufend neue Vorschriften aufgenommen. In der Regel sind die Vorschriften bereits 14 Tage nach Verkündung im Gesetzblatt in unseren Datenbestand eingepflegt und verfügbar. Den aktuellen Rechtsstand können Sie leicht feststellen, wenn Sie neben einer Vorschrift auf den i-Button klicken. Es wird dann die letzte berücksichtigte Änderung mit angezeigt.

Kann ich mehrere Gesetze und Vorschriften aus verschiedenen Rubriken wählen?

Ja. Sie sammeln die über die Suchmaske, die A-Z-Suche, den Karteireiter "Rechtsgebiete" etc. durch Aktivierung der Checkboxen ausgewählten Vorschriften, indem Sie diese zunächst in den Warenkorb legen. Erst wenn Sie Ihre Auswahl abgeschlossen haben, klicken Sie auf „Weiter“.

Wann macht es Sinn, die ausgewählten Gesetze und Vorschriften auf mehrere Bände zu verteilen?

Dies ist sicherlich erst sinnvoll, wenn Sie eine gewisse Anzahl von Gesetzen und Vorschriften in den Warenkorb gelegt haben. Gehören die ausgewählten Vorschriften z.B. zu thematisch voneinander abweichenden Rechtsgebieten, kann eine Verteilung auf mehrere Bände mehr Übersicht schaffen. Und: Es entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Wann empfiehlt sich ein Werk mit Buchumschlag (gebundenes Buch), wann ein Austauschwerk im Sammelordner?

Ein gebundenes Buch empfiehlt sich, wenn Sie nur eine geringe Anzahl an Vorschriften benötigen.  Die maximale Seitenzahl pro Band beträgt  jeweils 700 Seiten.  Wollen Sie dagegen ein umfangreicheres Werk zusammenstellen und sind Sie auch auf regelmäßige Aktualisierungen (Nachlieferungen) angewiesen, dann ist das Austauschwerk mit Sammelordner für Sie die richtige Wahl. Wichtig: Nachlieferungen sind nur von kompletten Vorschriften, nicht von einzelnen Seiten oder Paragrafen, möglich. Die maximale Seitenzahl je Band beträgt hier 1000 Seiten. Bei Nachlieferungen ohne Ordner ist die Seitenzahl nicht begrenzt.

Wann gebe ich meine persönlichen Daten ein?

Sie können das Login bzw. die erstmalige Registrierung gleich zu Beginn noch vor der Vorschriftenauswahl durchführen oder aber auch zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn Sie nach Auswahl und Zuordnung der Vorschriften auf „zur Kasse“ geklickt und sich dort für eine Zahlungsart entschieden haben, werden Sie -sofern noch nicht geschehen- zur Eingabe Ihrer persönlichen Daten und Versanddaten aufgefordert. Anschließend geht Ihr persönliches Gesetzbuch in den Sofortdruck und auf den Weg zu Ihnen.

Widerrufsrecht

Die Textsammlungen von Gesetzbuch24 werden nach Ihren Wünschen durch Sie selbst zusammengestellt und mit dem so auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Inhalt speziell für Sie produziert. Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber in § 312g Abs. 2 Nr. 1,  1. Halbsatz Bürgerliches Gesetzbuch vor, dass ein Widerrufsrecht - wie Sie es normalerweise als Verbraucher haben - nicht besteht.

Wie erfahre ich, ob sich ein erworbenes Gesetz wieder geändert hat?

Unser redaktionell betreuter Aktualitätendienst hält Sie täglich in der Rubrik "Neues aus der Rechtsdatenbank" über neue Gesetze und Verordnungen sowie wichtige Gesetzesänderungen auf dem Laufenden.

Wenn Sie sich für den Änderungsmailer anmelden, werden Sie per E-Mail über Änderungen der von Ihnen bestellten Vorschriften automatisch informiert.

Während des Bestellvorgangs erscheint plötzlich die Meldung „Keine Produkte im Warenkorb“ und zuvor in den Warenkorb gelegte Gesetze und Vorschriften sind nicht mehr vorhanden. Was ist der Grund?

Der Warenkorb ist auf der Basis von Cookies aufgebaut. Deshalb ist es u.U. erforderlich, in den Browsereinstellungen Cookies zu akzeptieren.